FAQ - Nachgefragt

a) Klimaneutrales Produkt: Die von Menschen/Unternehmen produzierten oder gehandelten Produkte und die dabei anfallenden Tätigkeiten im Unternehmen erhöhen die Menge an klimaschädlichen Gasen in der Atmosphäre nicht. Verursachte Emissionen werden durch Einsparung von Emissionen an anderer Stelle (in Klimaschutzprojekten) ausgeglichen.

b) Klimaneutrales Unternehmen: Die Tätigkeiten eines Unternehmens erhöhen die Menge an klimaschädlichen Gasen in der Atmosphäre nicht. Verursachte Emissionen werden durch Einsparung von Emissionen an anderer Stelle (in Klimaschutzprojekten) ausgeglichen.

CO2-Äquivalente beziffern die Klimaschädlichkeit der Treibhausgase in Summe. Der Wert gibt an, welchen Beitrag ein Produkt zum Treibhauseffekt hat. Als Vergleichswert dient Kohlendioxid (CO2). Andere entstehende klimaschädliche Gase wie z.B. Methan werden dafür basierend auf ihrer jeweiligen Klimaschädlichkeit in CO2-Äquivalente umgerechnet.
Beispiel: 1 kg Methan entspricht 20 kg Co2eq, anders gesagt Methan hat die 20-fache Klimawirkung gegenüber CO2.

In vielen Ländern der Welt gibt es Umweltschutzgesetze, die Unternehmen dazu verpflichten, bestimmte Regeln im Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen einzuhalten. Im Bereich Klimaschutz gelten in Deutschland z.B. das Klimaschutzgesetz (KSG) und das Bundes Emissionsschutzgesetz (BImSchG). Wenn Unternehmen über die in den gesetzlichen Regelungen hinausgehende Maßnahmen zum Schutz des Klimas und deren Umwelt treffen, so ist dies freiwilliger Klima- bzw. Umweltschutz.

Die Klimabilanz gibt an, welche Mengen CO2-Ausstoß bzw. Treibhausgase auf welche Aktivitäten zurückzuführen sind. Für Unternehmen geht es dabei um Emissionen durch Wärme- und Stromversorgung von Büroräumen, Produktion und IT, den Unternehmens Fuhrpark, Dienstreisen und Arbeitswege aller Mitarbeitenden, die Beschaffung von Rohstoffen und Vorprodukten, Transport und Logistik sowie die Abfallentsorgung. Zur Erstellung einer Bilanz werden definierte Bilanzgrenzen (was soll erfasst werden, was nicht) und die dazugehörigen Mess- bzw. Verbrauchsdaten benötigt.

Bei der Betrachtung von Produkten kann man drei Betrachtungsebenen unterscheiden, die als Bilanzierungsgrenzen dienen:

  • Cradle to Gate: vom Abbau der Rohstoffe bis zum Ausgangstor der Fabrik
  • Gate to Gate: vom Eingangstor der Fabrik bis zum Ausgangstor der Fabrik
  • Cradle to Grave: vom Abbau der Rohstoffe bis zum Ende der Produktnutzung bzw. dem Ende des Produktlebens, zu deutsch Ende-zu-Ende

Der Product Carbon Footprint (PCF) umfasst alle Emissionen in den gewählten Bilanzierungsgrenzen, die erfasst und zur Berechnung der Emissionen verwendet werden:

  • Rohstoffe
  • Produktion der Artikel
  • Verpackung der Artikel
  • Transport Inbound
  • Lagerung
  • Transport Outbound
  • End of Life

Der Corporate Carbon Footprint (CCF) umfasst alle das Unternehmen betreffenden Treibhausgasemissionen. Folgende Daten werden dafür erfasst und in der Berechnung berücksichtigt:

  • Wärme- und Stromversorgung der Büroräume
  • Frisch- und Abwasser
  • Unternehmens Fuhrpark
  • Dienstreisen (Bahn, Flüge)
  • Arbeitswege der Mitarbeitenden
  • Beschaffung (Papier / Druck)
  • Post- und Paketversand
  • Abfall
  • Server- / Webseitennutzung (Aufrufe)

Das GHG-Protocol ist ein Standard für die Berechnung von CO2 Emissionen. Es unterteilt die Emissionen eines Unternehmens in drei Bereiche; Scope 1, Scope 2 und Scope 3.

In Scope 1 werden die direkten Emissionen des Unternehmens erfasst, verursacht durch den Unternehmens Fuhrpark, die eigenen Produktionsprozesse, lokale Energieerzeugung, u.v.m.

Scope 2 werden die Emissionen aus fremdbezogener Energie zugeschrieben, bspw. eingekaufte Energie von Versorgern, d.h. Strom, Dampf, Wärme, etc.

Zu Scope 3 zählen alle indirekten Emissionen entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette, sowohl vorgelagert bei Lieferanten als auch nachgelagert bei Kunden. Dies können Rohstoffe, Fertigwaren / Handelswaren, Verbrauchsmaterialien, Entsorgung und Recycling, Pendelverkehr der eigenen Mitarbeitenden, Geschäftsreisen u.v.m. sein.

Zu den wichtigsten Standards für die Berechnung von CO2 Emissionen gehören die ISO Norm 14067 und das GHG-Protocol.

ISO 14067 (Produkt), ISO 14064-1 (Betrieb), ISO 14064-2 (Projekt):
Die ISO-Norm 14064 (2018) ist Bestandteil der internationalen Normenreihe ISO 14000 für das Umweltmanagement. Sie enthält verschiedene Instrumente für die Quantifizierung, die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung von Treibhausgasemissionen.

GHG-Protocol:
Das GHG Protocol ist eine internationale, privat organisierte Reihe von Standards zur Bilanzierung von Treibhausgasemissionen und bietet ebenfalls das zum Reporting notwendige Berichtswesen für Unternehmen und Institutionen.

Nur bei überprüften und zertifizierten Klimaschutzprojekten können Unternehmen sicher sein, dass ihre Investitionen tatsächlich den erhofften Nutzen bringen und entsprechend nachvollziehbar CO2 im geplanten Umfang einsparen.

Wenn Unternehmen ihre CO2 Emissionen kompensieren bzw. ausgleichen wollen, empfiehlt es sich nur in geprüfte und zertifizierte Projekte zu investieren. Zu den wichtigsten Zertifizierungen zählen:

Die wichtigsten Eigenschaften von zertifizierten Klimaschutzprojekten sind:

  • Zusätzlichkeit: Die Projekte dürfen nicht ohne hin realisiert werden, sondern kommen nur durch die Investitionen zustande.
  • Referenzszenario (Baseline): Eine Berechnung, wie viel CO2-Emissionen ohne das Projekt entstehen würden. Erst dadurch lassen sich die tatsächlich realisierten Einsparungen in einem Projekt ermitteln.
  • Dauerhafte Einsparung (Permanenz): Die Einsparungen sollen über einen längeren Zeitraum realisiert werden.
  • Prüfung auf Verlagerung der Emissionen: Sicherstellung, dass das Projekt durch die Maßnahmen an dem konkreten Projektstandort nicht dazu führt Emissionen an anderer Stelle zu verursachen.
  • Monitoring & Verifizierung: Kontinuierliche, meist jährliche Überprüfung der Projekte auf Umsetzung und z.B. auch auf Annahme durch die Bevölkerung und Dokumentation in Berichten.
  • Transparenz: Frei zugängliche Veröffentlichung der Projektdokumentationen und Prüfberichte.
  • Einbinden der Betroffenen vor Ort: Durch die Einbindung der Menschen vor Ort soll die Akzeptanz sichergestellt werden. Häufig werden dadurch z.B. Arbeitsplätze geschaffen und so weitere UN Social Development Goals (SDG) mit den Projekten erfüllt.
  • Erfüllung weiterer SDG (nachhaltige Entwicklung): Neben dem Primärziel – der Einsparung von CO2-Emissionen – helfen die Projekte häufig bei der Erreichung weiterer UN SDGs, wie z.B. gesünderes Leben, Bekämpfung von Armut usw.

Die Social Development Goals der UN (Ziele für nachhaltige Entwicklung) wurden auf Basis einer Befragung der Mitgliedsstaaten erarbeitet und 2015 im Rahmen der Agenda 2030 als Zukunftsfahrplan verabschiedet. Es sind 17 ökonomische, ökologische und soziale Ziele mit weiteren Unterzielen:

Ziele für nachhaltige Entwicklung

Quelle: United Nations

Die 17 Social Development Goals der UN

  1. Armut beenden – Armut in all ihren Formen und überall beenden.
  2. Ernährung sichern – Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern.
  3. Gesundes Leben für alle – Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern.
  4. Bildung für alle – Inklusive, gerechte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle fördern.
  5. Gleichstellung der Geschlechter – Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen.
  6. Wasser und Sanitärversorgung für alle – Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten.
  7. Nachhaltige und moderne Energie für alle – Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern.
  8. Nachhaltiges Wirtschaftswachstum und menschenwürdige Arbeit für alle – Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern.
  9. Widerstandsfähige Infrastruktur und nachhaltige Industrialisierung – Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen.
  10. Ungleichheit verringern – Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern.
  11. Nachhaltige Städte und Siedlungen – Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten.
  12. Nachhaltige Konsum- und Produktionsweisen – Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen.
  13. Sofortmaßnahmen ergreifen, um den Klimawandel und seine Auswirkungen zu bekämpfen.
  14. Bewahrung und nachhaltige Nutzung der Ozeane, Meere und Meeresressourcen.
  15. Landökosysteme schützen – Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen.
  16. Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen – Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zum Recht ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen.
  17. Umsetzungsmittel und globale Partnerschaft stärken – Umsetzungsmittel stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben füllen.

Quelle: UN General Assembly: Transforming our world: The 2030 Agenda for Sustainable Development, 2015, Seite 14. Vgl. ausführlich dazu: https://www.un.org/sustainabledevelopment/poverty/

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