a) Klimaneutrales Produkt: Die von Menschen/Unternehmen produzierten oder gehandelten Produkte und die dabei anfallenden Tätigkeiten im Unternehmen erhöhen die Menge an klimaschädlichen Gasen in der Atmosphäre nicht. Verursachte Emissionen werden durch Einsparung von Emissionen an anderer Stelle (in Klimaschutzprojekten) ausgeglichen.
b) Klimaneutrales Unternehmen: Die Tätigkeiten eines Unternehmens erhöhen die Menge an klimaschädlichen Gasen in der Atmosphäre nicht. Verursachte Emissionen werden durch Einsparung von Emissionen an anderer Stelle (in Klimaschutzprojekten) ausgeglichen.
CO2-Äquivalente beziffern die Klimaschädlichkeit der Treibhausgase in Summe. Der Wert gibt an, welchen Beitrag ein Produkt zum Treibhauseffekt hat. Als Vergleichswert dient Kohlendioxid (CO2). Andere entstehende klimaschädliche Gase wie z.B. Methan werden dafür basierend auf ihrer jeweiligen Klimaschädlichkeit in CO2-Äquivalente umgerechnet.
Beispiel: 1 kg Methan entspricht 20 kg Co2eq, anders gesagt Methan hat die 20-fache Klimawirkung gegenüber CO2.
Die Klimabilanz gibt an, welche Mengen CO2-Ausstoß bzw. Treibhausgase auf welche Aktivitäten zurückzuführen sind. Für Unternehmen geht es dabei um Emissionen durch Wärme- und Stromversorgung von Büroräumen, Produktion und IT, den Unternehmens Fuhrpark, Dienstreisen und Arbeitswege aller Mitarbeitenden, die Beschaffung von Rohstoffen und Vorprodukten, Transport und Logistik sowie die Abfallentsorgung. Zur Erstellung einer Bilanz werden definierte Bilanzgrenzen (was soll erfasst werden, was nicht) und die dazugehörigen Mess- bzw. Verbrauchsdaten benötigt.
Bei der Betrachtung von Produkten kann man drei Betrachtungsebenen unterscheiden, die als Bilanzierungsgrenzen dienen:
Der Product Carbon Footprint (PCF) umfasst alle Emissionen in den gewählten Bilanzierungsgrenzen, die erfasst und zur Berechnung der Emissionen verwendet werden:
Der Corporate Carbon Footprint (CCF) umfasst alle das Unternehmen betreffenden Treibhausgasemissionen. Folgende Daten werden dafür erfasst und in der Berechnung berücksichtigt:
Das GHG-Protocol ist ein Standard für die Berechnung von CO2 Emissionen. Es unterteilt die Emissionen eines Unternehmens in drei Bereiche; Scope 1, Scope 2 und Scope 3.
In Scope 1 werden die direkten Emissionen des Unternehmens erfasst, verursacht durch den Unternehmens Fuhrpark, die eigenen Produktionsprozesse, lokale Energieerzeugung, u.v.m.
Scope 2 werden die Emissionen aus fremdbezogener Energie zugeschrieben, bspw. eingekaufte Energie von Versorgern, d.h. Strom, Dampf, Wärme, etc.
Zu Scope 3 zählen alle indirekten Emissionen entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette, sowohl vorgelagert bei Lieferanten als auch nachgelagert bei Kunden. Dies können Rohstoffe, Fertigwaren / Handelswaren, Verbrauchsmaterialien, Entsorgung und Recycling, Pendelverkehr der eigenen Mitarbeitenden, Geschäftsreisen u.v.m. sein.
Zu den wichtigsten Standards für die Berechnung von CO2 Emissionen gehören die ISO Norm 14067 und das GHG-Protocol.
ISO 14067 (Produkt), ISO 14064-1 (Betrieb), ISO 14064-2 (Projekt):
Die ISO-Norm 14064 (2018) ist Bestandteil der internationalen Normenreihe ISO 14000 für das Umweltmanagement. Sie enthält verschiedene Instrumente für die Quantifizierung, die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung von Treibhausgasemissionen.
GHG-Protocol:
Das GHG Protocol ist eine internationale, privat organisierte Reihe von Standards zur Bilanzierung von Treibhausgasemissionen und bietet ebenfalls das zum Reporting notwendige Berichtswesen für Unternehmen und Institutionen.
Nur bei überprüften und zertifizierten Klimaschutzprojekten können Unternehmen sicher sein, dass ihre Investitionen tatsächlich den erhofften Nutzen bringen und entsprechend nachvollziehbar CO2 im geplanten Umfang einsparen.
Wenn Unternehmen ihre CO2 Emissionen kompensieren bzw. ausgleichen wollen, empfiehlt es sich nur in geprüfte und zertifizierte Projekte zu investieren. Zu den wichtigsten Zertifizierungen zählen:
Die wichtigsten Eigenschaften von zertifizierten Klimaschutzprojekten sind:
Die Social Development Goals der UN (Ziele für nachhaltige Entwicklung) wurden auf Basis einer Befragung der Mitgliedsstaaten erarbeitet und 2015 im Rahmen der Agenda 2030 als Zukunftsfahrplan verabschiedet. Es sind 17 ökonomische, ökologische und soziale Ziele mit weiteren Unterzielen:
Quelle: United Nations
Quelle: UN General Assembly: Transforming our world: The 2030 Agenda for Sustainable Development, 2015, Seite 14. Vgl. ausführlich dazu: https://www.un.org/sustainabledevelopment/poverty/